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Ihre Plattform für Messen und Ausstellung

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie die Messetermine 2010,
an denen die Landesvereinigung teilnimmt und die Richtlinien
für die Beteiligung am Gemeinschaftsstand bei Fachmessen.


Messetermine 2010

1. Fachmessen
    Biofach, Nürnberg 
    InterMopro, Düsseldorf
    Food&Life, München
    Berufsbildungskongress, Nürnberg
    Alimentaria, Barcelona
    Cibus, Parma
    Sial, Paris

2. Verbrauchermessen
    Grüne Woche, Berlin
    Drei-Länder Ausstellung Passau
    Augsburger Frühjahrsausstellung
    Consumenta, Nürnberg







17.02. - 20.02.2010
12.09. - 15.09.2010
24.11. - 28.11.2010
06.12. - 09.12.2010
22.03. - 26.03.2010
10.05. - 13.05.2010
17.10. - 21.10.2010


15.01. - 24.01.2010
13.03. - 21.03.2010
10.04. - 18.04.2010
24.10. - 01.11.2010


Richtlinien für die Teilnahme am Gemeinschaftsstand

1) Es dürfen nur bayerische Milchprodukte von bayerischen Herstellern beworben werden. Der Anteil der bayerischen Milchprodukte an den beworbenen Produkten muß mindestens 75% betragen. Abweichungen von dieser Regelung sind der Landesvereinigung vor Messebeginn bekanntzugeben. Für den Fall einer Unterschreitung dieses Grenzwertes behält sich die Landesvereinigung das Recht vor, eine anteilige Gebühr zu erheben

2) Das Standkonzept (Gemeinschaftscharakter, insbesondere Werbesymbole und Gemeinschaftsaussagen) darf nicht verändert werden.

3) Individuelle Gestaltungswünsche, von z. B. Wänden, sind in jedem Falle vor Realisierung der Landesvereinigung zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
Dies gilt auch für optische und akustische Darbietungen und Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Standes.

4) Beim Anbringen von Werbematerial und anderen Gegenständen dürfen Standteile nicht beschädigt werden; evtl. Schäden gehen zu Lasten der Standbetreiber. Den Firmen steht jedoch die Möglichkeit offen, Standteile zu kaufen.

5) Die Stand-Plazierung innerhalb des Gemeinschaftsstandes wird mit den teilnehmenden Firmen diskutiert. Bei beschränkter Flächenzuteilung seitens der Messegesellschaften kann die Landesvereinigung Einfluß auf die Standgrößen der beteiligten Firmen nehmen. Die Landesvereinigung ist bemüht, unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse den Wünschen bestmöglich nachzukommen. Die endgültige Entscheidung obliegt der Landesvereinigung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Die Grundrissraster sind bindend gegeben

6) Standreinigung und Bewachung werden auf überregionalen Messen (ANUGA, InterMopro) von der Landesvereinigung übernommen.

7) Am letzten Aufbautag steht den Firmen ein Dekorateur der Messebaufirma, der von dieser eingeteilt wird, zur Verfügung.

8) Vereinbarungen und Abrechnungsmodus bezüglich Service Landesvereinigung (z. B. Standbüro mit Telefon und Telefax, Gästeraum und Bewirtung) werden für die verschiedenen Messen jeweils gesondert festgelegt, z. B. nach qm  Standfläche gestaffeltem Kostenanteil.

9) Diese Richtlinien sind für die Teilnahme am Gemeinschaftsstand verbindlich.

10) Milchwirtschaftliche Unternehmen, die als Einzelaussteller auftreten, erhalten während der Messe selbstverständlich die gleiche Unterstützung seitens der Landesvereinigung wie die Teilnehmer am Gemeinschaftsstand.

11) Die Anweisungen der Standleitung sowie auch des Bauleiters der Messebaufirma müssen befolgt werden.

12) Die Anmeldung zu den Messen ist rechtzeitig und vollständig ausgefüllt einzureichen.