über die Kontrolle der Unbedenklichkeit von Futtermitteln für den Einsatz in der Rinderhaltung, insbesondere der Milchproduktion, im Rahmen der Lebensmittelherstellung. zwischen
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und
der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. bzw. dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. .
Präambel
Für die Milchwirtschaft ist es im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung einschließlich Rohstoffeingangskontrolle unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der Futtermittelvorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und für die Milcherzeugung sicher sind.
Die Milchwirtschaft hat deshalb im Rahmen ihres Qualitätssicherungssystems Milch (QM-Milch) auch den Nachweis über den Einsatz von kontrollierten Futtermitteln vorgesehen. Die Milchwirtschaft ist bereit, bei Futtermittelbetrieben, die dem QS-System (Qualität und Sicherheit GmbH) angeschlossen sind, auf die im Rahmen dieses Programms gewonnenen Untersuchungsergebnisse zurückzugreifen.
§ 1 QS-Systemteilnehmer
Der unterzeichnende Hersteller ist QS-Systemteilnehmer und legt dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. den Nachweis hierüber vor.
§ 2 Untersuchungen/Ergebnisse
Im Rahmen des Qualitätssicherungssystem Milch (QM Milch) werden die Beprobungsergebnisse aus dem QS-Untersuchungsprogramm für Misch- und Einzelfuttermittel, die für die Milchviehfütterung vorgesehen sind, sowie Milchaustauscher anerkannt. Im Einzelnen gilt Folgendes:
a) Die Untersuchungen der Futtermittelproben sind in einem akkreditierten Untersuchungslabor durchzuführen. Die Jahresanzahl der zu untersuchenden Proben für die jeweiligen Futtermittel/Komponenten richtet sich nach den Vorgaben des Leitfaden Futtermittelwirtschaft der QS GmbH. Die Beprobungen sind gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen.
b) Der Hersteller verpflichtet sich, das von ihm beauftragte Untersuchungslabor anzuweisen, sämtliche im Rahmen von QS-Beprobungen gewonnenen Untersuchungsergebnisse auf Aflatoxin B1, Dioxin und PCB von Misch- und Einzelfuttermitteln, die für die Milchviehfütterung vorgesehen sind, sowie Milchaustauschern dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. unverzüglich und kostenfrei zu Verfügung zu stellen. Alle weiteren im Rahmen von QS-Beprobungen gewonnenen Untersuchungsergebnisse werden dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. auf Anfrage halbjährlich zur Verfügung gestellt.
c) Die einzuhaltenden Richt- und Grenzwerte richten sich nach den im Leitfaden Futtermittelwirtschaft der QS GmbH für die o.g. Futtermittel festgelegten Vorgaben.
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