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Vereinbarungstext

über die Kontrolle der Unbedenklichkeit von Futtermitteln für den Einsatz in der Rinderhaltung, insbesondere der Milchproduktion, im Rahmen der Lebensmittelherstellung.
 
zwischen


…………………………………………………………..
(Hersteller)

und

der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. bzw. dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. .

Präambel

Für die Milchwirtschaft ist es im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung einschließlich Rohstoffeingangskontrolle unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der Futtermittelvorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und für die Milcherzeugung sicher sind.

Die Milchwirtschaft hat deshalb im Rahmen ihres Qualitätssicherungssystems Milch (QM-Milch) auch den Nachweis über den Einsatz von kontrollierten Futtermitteln vorgesehen. Die Milchwirtschaft ist bereit, bei Futtermittelbetrieben, die dem QS-System (Qualität und Sicherheit GmbH) angeschlossen sind, auf die im Rahmen dieses Programms gewonnenen Untersuchungsergebnisse zurückzugreifen.

§ 1
QS-Systemteilnehmer

Der unterzeichnende Hersteller ist QS-Systemteilnehmer und legt dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. den Nachweis hierüber vor.


§ 2
Untersuchungen/Ergebnisse



Im Rahmen des Qualitätssicherungssystem Milch (QM Milch) werden die Beprobungsergebnisse aus dem QS-Untersuchungsprogramm für Misch- und Einzelfuttermittel, die für die Milchviehfütterung vorgesehen sind, sowie Milchaustauscher anerkannt. Im Einzelnen gilt Folgendes:

a) Die Untersuchungen der Futtermittelproben sind in einem akkreditierten Untersuchungslabor durchzuführen. Die Jahresanzahl der zu untersuchenden Proben für die jeweiligen Futtermittel/Komponenten richtet sich nach den Vorgaben des Leitfaden Futtermittelwirtschaft der QS GmbH. Die Beprobungen sind gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen.

b) Der Hersteller verpflichtet sich, das von ihm beauftragte Untersuchungslabor anzuweisen, sämtliche im Rahmen von QS-Beprobungen gewonnenen Untersuchungsergebnisse auf Aflatoxin B1, Dioxin und PCB von Misch- und Einzelfuttermitteln, die für die Milchviehfütterung vorgesehen sind, sowie Milchaustauschern dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. unverzüglich und kostenfrei zu Verfügung zu stellen. Alle weiteren im Rahmen von QS-Beprobungen gewonnenen Untersuchungsergebnisse werden dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. auf Anfrage halbjährlich zur Verfügung gestellt.

c) Die einzuhaltenden Richt- und Grenzwerte richten sich nach den im Leitfaden Futtermittelwirtschaft der QS GmbH für die o.g. Futtermittel festgelegten Vorgaben.


§ 3
QM-Futtermittelliste

Der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V.  nehmen die Hersteller nach Vertragsunterzeichnung und Nachweis der QS-Anerkennung auf die so genannte QM-Futtermittelliste. Der Hersteller ist damit als Futtermittellieferant für QM-Betriebe (Milcherzeuger) zugelassen. Die QM-Futtermittelliste wird als gemeinsame Liste bis auf weiteres für die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft und den Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. geführt, solange eine bundeseinheitliche Liste noch nicht existiert.

§ 4
Verstöße

a) Bei auffälligen Proben (Werte über den in § 2 c genannten bzw. bei erhöhten Belastungen in der Rohmilch, d.h. über 10 Nanogramm Aflatoxin M1 / kg Milch), lässt der Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. durch einen unabhängigen Probenehmer auf Kosten des verursachenden Herstellers Kontrollproben des Mischfutters und/ oder der Einzelkomponenten ziehen und untersuchen. Das Ergebnis der Untersuchung ist dem Hersteller mitzuteilen.
b) Bei einem erneuten gleich gelagerten Verstoß innerhalb von 12 Monaten kann der Hersteller nach Anhörung durch das Futtermittelgremium von der QM-Futtermittelliste gestrichen und aus dieser Vereinbarung entlassen werden. Hierüber werden die Molkereien und die mit der Durchführung der Hof-Audits im Rahmen von QM Milch beauftragten Stellen informiert.

§ 5
Futtermittelgremium

a) Alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auftretenden Fragen werden in einem Gremium erörtert, das sich aus Vertretern der Verbände der Futtermittelwirtschaft und dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. zusammensetzt.
b) Der Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg e.V. bzw. die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. laden zu Sitzungen des Gremiums ein, wobei auch Gäste eingeladen werden können.

§ 6
Inkrafttreten

a)  Diese Vereinbarung ersetzt die bislang bestehende Vereinbarung. Sie tritt sofort nach Unterzeichnung in Kraft.
b) Die Vereinbarung kann zum Ende eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Die Regelung nach § 4 b) bleibt hiervon unberührt.

 

…………………………………, den ……………….
(Ort, Datum)


oder
 

…………………………………, den ……………….
(Ort, Datum)
 

und

 
…………………………………, den ………………
(Ort, Datum)
 




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(Unterschrift und Stempel)
Milchwirtschaftlicher Verein 
Baden-Württemberg e.V.


 
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(Unterschrift und Stempel)
Landesvereinigung der Bayerischen 
Milchwirtschaft e.V.
 
 

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(Unterschrift und Stempel)
Hersteller/Händler