Home | Kontakt | Impressum | Suche

Gemeinsame Futtermittelvereinbarung der bayerischen
und der baden-württembergischen Milchwirtschaft

Die Produktion von Lebensmitteln stellt höchste Ansprüche an die Qualität und Sicherheit des Produktes und des Produktionsprozesses. Die Qualitätssicherung im Bereich der Milchproduktion und- verarbeitung basiert auf umfangreichen gesetzlichen Regelungen und Kontrollen, die durch freiwillige Qualitätsprogramme der beteiligten Wirtschaftspartner ergänzt werden.
Für die Milchwirtschaft ist es im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung einschließlich Rohstoffeingangskontrolle unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der Futtermittelvorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und für die Milcherzeugung sicher sind.
Der Einsatz von Futtermitteln ist ein zentraler Baustein zur Produktion qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel. Daher sind besondere Ansprüche an Zukauf und Einsatz von Futtermitteln zu stellen.

Der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg e.V. und die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. haben im Rahmen des Qualitätssicherungssystems Milch (QM Milch) mit Futtermittelbetrieben, die dem QS-System (Qualität und Sicherheit GmbH) angeschlossen sind, eine Vereinbarung über die Kontrolle der Unbedenklichkeit von Futtermitteln für den Einsatz in der Milchproduktion geschlossen.

Milcherzeuger für QM-Milch dürfen daher nur solche Zukauffuttermittel (Mischfutter) einsetzen, die von Herstellern stammen, die einer Vereinbarung auf Basis der bundeseinheitlichen Futtermittelrahmenvereinbarung unterliegen.


So ist die Vertagsgestaltung ...mehr Das sind unsere Vertragspartner....mehr