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EU-Beihilfe zu Schulmilch

Die Europäische Kommission hat am 15.10.2009 mit einer neuen Verordnung die überarbeitete Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen beschlossen.
Die genaue Umsetzung regeln detailierte Durchführungsbestimmungen. In Bayern liegt die Durchführung bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen und Fachrecht. Detailierte Informationen der LfL können hier abgerufen werden oder telefonisch bei Herrn Anton Kreitmeir Tel, 089/17800-204 erfragt werden.

Die wichtigsten Fakten sind hier für Sie zusammengestellt:
Welche Produkte werden bezuschusst?
  • Milch und Milchmischgetränke (z.B. Schokomilch, Vanillemilch, Bananenmilch)
  • Joghurts pur und mit Früchten sowie Trinkjoghurts´
  • Käse und Frischkäse
ACHTUNG! Die Milchprodukte müssen mindestens 90 % bzw. 75 % Milchanteil haben und es dürfen höchsten 7 % Zucker und/oder Honig zugesetzt worden sein, um förderfähig zu sein. Diese engen Vorgaben verkleinern die Auswahl an beihilfefähigen Milchprodukten ganz erheblich.
TIPP: Zur ersten Einschätzung des Zuckerzusatzes genügt ein Blick auf die Nährstoffangaben. Vom genannten Kohlenhydratgehalt können ca. 5 g/100g abgezogen werden, die den in der Milch natürlich vorkommenden Milchzucker darstellen.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Höhe der Beihilfe ist von der Produktkategorie abhängig.
Beispiele:
Beihilfe für 0,25 Liter Milch oder Schokomilch (mind. 90% Milchanteil): 4,54 Cent (LfL, Stand März 2010)
Beihilfe für 200g Joghurt oder Fruchtjoghurt (mind. 75% Milchanteil): 3,26 Cent (LfL, Stand März 2010)

Die Abgabemenge ist auf eine Portion (0,25 Liter Milch bzw. Äquivalent) pro Kind und Tag beschränkt. Die geförderten Produkte dürfen nicht zur Zubereitung von Mahlzeiten verwendet werden. Damit sichergestellt ist, dass die Beihilfe auch beim Schüler ankommt, wurden in Bayern Höchstabgabepreise für den Verkauf an Schüler festgelegt.

An welchen Einrichtungen kann verbilligte Schulmilch angeboten werden?

  • Kindergarten, ähnliche vorschulische Einrichtung
  • Behindertenheim oder Schullandheim mit pädagogischer Betreuung
  • Grund-, und Sonderschule und weiterführende Schule
  • Berufsbildende Schule oder Berufsschule
  • Fachschule
Wohin wende ich mich, wenn ich einen Antrag auf Förderung stellen möchte?
Die Schulmilchlieferanten (z.B. Molkereien, Frischdienste) übernehmen in der Regel die Abwicklung der gesamten Formalitäten. Schulen und Kindergärten, die für eine regelmäßige Belieferung zu klein sind oder nicht beliefert werden können, können auch direkt Antrag stellen (weitere Infos: Anton Kreithmeir, Telefon 089-17800-204). Dort ist man Ihnen auch behilflich, wenn Sie Fragen rund um die Schulmilchbeihilfe haben.  Erkundigen Sie sich am besten vorab, da ein Antrag auf Förderung vor dem Beginn des Schulmilchbezugs gestellt werden muss.