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Ausgezeichnet: Der EU-Herkunftsschutz

Die Europäische Union schützt seit den 90er-Jahren Produkte, die ganz besonders mit einer Herkunftsregion verwurzelt sind. Die „geschützte Ursprungsbezeichnung” (g.U.) wird an Spezialitäten verliehen, die
  • ausschließlich mit Zutaten aus der jeweiligen Region
  • in dieser Region
  • nach traditionellen Rezepten und Verfahren hergestellt werden
  • und in der Wahrnehmung der Verbraucher eng mit einer besonderen Tradition und Herkunftsregion verbunden sind.
Nur vier deutsche Käsespezialitäten dürfen bereits das „g.U.”-Zeichen tragen, allen voran zwei berühmte Allgäuer Rohmilch-Spezialitäten. Verbraucher können sicher sein: steht "Allgäuer Bergkäse" oder "Allgäuer Emmentaler" auf dem Produkt, dann ist 100 Prozent Allgäu drin.
Mehr Information: www.weltgenusserbe.de